Modulabschlussprüfungen

Fristen

Die Fristen für die Abmeldung einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung regelt die Prüfungsordnung. Diese finden Sie verlinkt auf der Dekanatsseite.

Generell gilt für den Rücktritt von einer mündlichen Prüfung:

  • Der Rücktritt muss spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Prüfungstermin dem Prüfer/dem Prüfungsorganisator mitgeteilt werden.
  • Der Rücktritt von einer mündlichen Prüfung weniger als drei Werktage vor dem betreffenden Prüfungstermin ist nur mit glaubhaft vermitteltem Grund (z.B. ärztliches Attest) möglich. Sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden.

 

Bitte beachten Sie die Fristenberechnung (Auskunft der Rechtsabteilung):

Nach den Regelungen des BGB wird bei der Berechnung einer nach Tagen bestimmten Frist, für deren Anfang ein Ereignis (hier: Prüfungstermin) maßgebend ist, der Tag des Ereignisses nicht mitgezählt, das Ende einer solchen Frist ist der Ablauf des letzten zur Frist gehörenden Tages.

Beispiel 1: Fällt der Prüfungstermin demnach auf den 20.11.2015, beginnt die Frist am Donnerstag, dem 19.11.2015 (24:00 Uhr), zu laufen. Ende der Frist ist somit der 17.11.2015 (0:00 Uhr). Eine ordnungsgemäße Abmeldung ohne Angabe von Gründen von der am 20.11.2015 stattfindenden mdl. Prüfung wäre demnach bis spätestens 16.11.2015, 24:00 Uhr, möglich.

Beispiel 2: Fällt der Prüfungstermin demnach auf den 24.11.2015, beginnt die Frist am Montag, dem 23.11.2015 (24:00 Uhr), zu laufen. Da ein Sonntag kein Werktag ist, wird der 22.11.2015 nicht bei der Fristenberechnung berücksichtigt. Ende der Frist ist somit der 20.11.2015 (0:00 Uhr). Eine ordnungsgemäße Abmeldung ohne Angabe von Gründen von der am 24.11.2015 stattfindenden mdl. Prüfung wäre demnach bis spätestens 19.11.2015, 24:00 Uhr, möglich.