Informationen für Studierende der Biologie, Angewandten Biologie, Geoökologie und Physik
Studierende der Biologie und Angewandten Biologie müssen die Klausur vor dem Praktikum schreiben. Das Bestehen ist Eingangsvoraussetzung für die Teilnahme am OC-Praktikum. Die Klausur umfasst den Stoff der OC1–Vorlesung. 50% der möglichen Punkte müssen zum Bestehen der Klausur erreicht werden. Die Klausur am Ende des Semesters und die Klausur nach dem Praktikum sind gleichwertig.
Wird die Klausur nicht bestanden, kann diese einmal schriftlich wiederholt werden. Wenn auch diese Klausur nicht bestanden wird, kann eine mündliche Wiederholungsprüfung gemacht werden, bei der man nur bestehen (Note 4,0) oder nicht bestehen (Note 5,0) kann.
Bei unentschuldigtem Fehlen gilt die Klausur als nicht bestanden (Note 5,0). Nur die Vorlage eines Attestes gilt als entschuldigtes Fehlen!
Studierende der Geoökologie müssen kein Praktikum in der Organischen Chemie machen und können die Klausur ohne irgendwelche Voraussetzungen, außer dem Besuch der OC1-Vorlesung, schreiben. Die Klausur umfasst den Stoff der OC1–Vorlesung. 50% der möglichen Punkte müssen zum Bestehen der Klausur erreicht werden. Die Klausur am Ende des Semester und die Klausur nach dem Praktikum sind gleichwertig.
Wird die Klausur nicht bestanden, kann diese einmal schriftlich wiederholt werden. Wenn auch diese Klausur nicht bestanden wird, kann eine mündliche Wiederholungsprüfung gemacht werden, bei der man nur bestehen (Note 4,0) oder nicht bestehen (Note 5,0) kann.
Bei unentschuldigtem Fehlen gilt die Klausur als nicht bestanden (Note 5,0). Nur die Vorlage eines Attestes gilt als entschuldigtes Fehlen!
Studierende der Physik müssen kein Praktikum in der Organischen Chemie machen und können die Klausur ohne irgendwelche Voraussetzungen, außer dem Besuch der OC1-Vorlesung, schreiben. Die Klausur umfasst den Stoff der OC1–Vorlesung. 50% der möglichen Punkte müssen zum Bestehen der Klausur erreicht werden. Die Klausur am Ende des Semester und die Klausur nach dem Praktikum sind gleichwertig.
Wird die Klausur nicht bestanden, kann diese einmal schriftlich wiederholt werden. Wenn auch diese Klausur nicht bestanden wird, kann eine mündliche Wiederholungsprüfung gemacht werden, bei der man nur bestehen (Note 4,0) oder nicht bestehen (Note 5,0) kann.
Bei unentschuldigtem Fehlen gilt die Klausur als nicht bestanden (Note 5,0). Nur die Vorlage eines Attestes gilt als entschuldigtes Fehlen!