Voraussetzungen um zur Modulabschlussprüfung zugelassen zu werden
Die unten beschriebenen drei Teilmodule gelten als unbenotete Studienleistungen und können deshalb mehrfach wiederholt werden. Wenn alle Teilmodule bestanden wurden (siehe unten) kann man sich zur Modulabschlussprüfung anmelden.
Teilmodul 1: OC1-Vorlesungsklausur
Die OC1-Klausur ist eine unbenotete Studienleistung. Das Bestehen dieser Klausur ist die erste von drei Voraussetzungen um zur Modulabschlussprüfung im Grundstudium zugelassen zu werden.
Die Klausur und damit auch das Teilmodul gilt als bestanden, wenn man 50% der möglichen Punkte erreicht.
Teilmodul 2: OC2-Vorlesungsklausur
Die OC2-Klausur ist eine unbenotete Studienleistung. Das Bestehen dieser Klausur ist die zweite von drei Voraussetzungen um zur Modulabschlussprüfung im Grundstudium zugelassen zu werden.
Die Klausur und damit auch das Teilmodul gilt als bestanden, wenn man mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht.
Teilmodul 3: OC-Grundpraktikum
Das Organische Grundpraktikum gilt als bestanden, wenn alle geforderten Präparate hergestellt und angenommen wurden und außerdem mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht wurde. Wenn diese beiden Kriterien erfüllt sind, gilt auch das dritte Teilmodul als bestanden.