Informationen für Studierende der Chemie, Chemischen Biologie, Lebensmittelchemie und Studierende des Lehramts nach neuer Prüfungsordnung
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Teilmodul 3.1 - OC1-Vorlesungsklausur
Die Klausur soll vor dem OC-Grundpraktikum geschrieben werden. Liegen mehr Anmeldungen vor als Praktikumsplätze vorhanden sind, wird die erreichte Punktzahl als ein Kriterium für die Platzvergabe herangezogen.
Zur OC1-Vorlesung wird in der Woche nach Vorlesungsende im Sommersemester die Vorlesungsklausur geschrieben (Juli/August). Die Nachklausur wird dann im September/Oktober angeboten. Eine zweite Nachklausur findet im Februar statt. Eine Anmeldung ist zu jeder dieser Klausuren zwingend erforderlich.
Die Klausur und damit auch das Teilmodul 3.1 gilt als bestanden, wenn man 50 % der möglichen Punkte erreicht hat.
Teilmodul 3.2 - OC2-Vorlesungsklausur
Zur OC2-Vorlesung wird in der Woche nach Vorlesungsende im Wintersemester die Vorlesungsklausur geschrieben (Februar). Die Nachklausur wird dann im März/April angeboten. Eine zweite Nachklausur findet im Juli/August statt. Eine Anmeldung ist zu jeder dieser Klausuren zwingend erforderlich.
Die Klausur und damit auch das Teilmodul 3.2 gilt als bestanden, wenn man 50 % der möglichen Punkte erreicht hat.
Teilmodul 3.3 - OC-Grundpraktikum
Das Organisch-Chemische Grundpraktikum gilt als bestanden, wenn alle geforderten Präparate hergestellt und angenommen wurden und außerdem mindestens 50 % der möglichen Punkte erreicht wurden. Nur wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, gilt das Organisch-Chemische Grundpraktikum und damit auch das Teilmodul 3.3 als bestanden.
Modulabschlussprüfung
Die Teilmodule gelten als unbenotete Studienleistungen und können deshalb so oft wiederholt werden bis sie bestanden sind. Wenn die Teilmodule 3.1, 3.2 und 3.3 bestanden wurden (siehe oben) kann man sich zur Modulabschlussprüfung anmelden.